Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.2 · Stand: September 2026 · ausschließlich für Geschäftskunden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen Christopher Renner, Hochstraße 5B, 15898 Neuzelle („Anbieter") und seinen Geschäftskunden („Kunde") über die Nutzung des Software-as-a-Service-Angebots „MeisterAssistent" („Dienst").
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können den Dienst nicht nutzen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen webbasierten Dienst zur Verfügung, der die Büroabläufe eines Handwerksbetriebs unterstützt. Der Dienst umfasst insbesondere:
- Erfassung von Aufmaßen und Arbeitsberichten per Sprachnotiz oder Texteingabe
- automatische Umwandlung in Angebots- und Rechnungspositionen anhand der vom Kunden hinterlegten Preisliste
- Erstellung, Bearbeitung und Freigabe von Angeboten und Rechnungen als PDF und, je nach Empfänger, als E-Rechnung
- fortlaufende Nummernkreise und unveränderliche Archivierung freigegebener Belege
- Versand von Angeboten und Rechnungen per E-Mail über das Postfach des Kunden an dessen Kundschaft
- Erfassung und Auslesen von Eingangsrechnungen
- Wartungsverträge, Einsatzplanung, Arbeitszeiterfassung und Dokumentation von Aufträgen
- Zusammenstellung von Belegen für die Steuerberatung
- Bewertungsanfrage nach Zahlungseingang, sofern eine Einwilligung vorliegt
(2) Der Dienst erstellt Entwürfe. Angebote und Rechnungen werden erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden erzeugt und versendet. Die inhaltliche Verantwortung für freigegebene Dokumente trägt der Kunde.
(3) Preise für Positionen werden ausschließlich aus der vom Kunden hinterlegten Preisliste übernommen. Findet sich für eine Position kein Preis, wird die Position als unvollständig gekennzeichnet und eine Freigabe technisch verhindert.
(4) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Leistungspaket.
(5) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Hinweise des Dienstes — etwa zu Pflichtangaben auf einer Rechnung, zur Vollständigkeit eines Exports oder zu Auffälligkeiten an einem Beleg — sind technische Hilfen. Sie ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden und nicht die Beratung durch Steuerberatung oder Rechtsanwalt.
(6) Der Dienst stellt Funktionen bereit, die eine ordnungsmäßige Buchführung unterstützen, insbesondere unveränderliche Archivierung, lückenlose Nummernkreise und ein Änderungsprotokoll. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Kunden insgesamt, einschließlich seiner Verfahrensdokumentation und der Erfüllung seiner Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB), bleibt in seiner Verantwortung. Eine Zertifizierung oder ein Testat ist mit dem Dienst nicht verbunden.
§ 3 Vertragsschluss und Zugang
(1) Der Vertrag kommt durch die Einrichtung des Betriebs durch den Anbieter und die Bestätigung gegenüber dem Kunden zustande. Eine Selbstregistrierung findet nicht statt.
(2) Der Kunde sichert zu, dass alle bei der Einrichtung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
(3) Der Zugang erfolgt über einen personenbezogenen Anmeldelink. Der Kunde ist verpflichtet, Zugänge geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Er stellt sicher, dass nur berechtigte Beschäftigte Zugang erhalten.
§ 4 Leistungen, Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder bei eingesetzten Drittanbietern bleiben hiervon ausgenommen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern, zu ändern oder einzuschränken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kern erhalten bleibt.
(3) Der Dienst nutzt Leistungen Dritter (Hosting, Datenbank, Spracherkennung, Textverarbeitung, E-Mail-Versand). Für Ausfälle, die auf diese Drittanbieter zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 8.
(4) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt längere Unterbrechungen vorher an.
(5) Nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen Störungen, die ihre Ursache außerhalb der von ihm betriebenen Systeme haben, insbesondere in der Internetverbindung, den Endgeräten oder Browsern des Kunden sowie im Mailserver des Kunden. Der Versand von Angeboten und Rechnungen erfolgt über das Postfach des Kunden; der Dienst zeigt an, ob der Mailserver die Nachricht angenommen hat. Den Zugang beim Empfänger — etwa gegen dessen Spamfilter — schuldet der Anbieter nicht.
(6) Der Anbieter ist von seinen Leistungspflichten befreit, solange und soweit er durch höhere Gewalt an ihrer Erbringung gehindert ist. Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs, die auch mit der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten — etwa Naturereignisse, großflächige Strom- oder Netzausfälle, behördliche Anordnungen sowie Angriffe Dritter auf die Infrastruktur, soweit der Anbieter die Maßnahmen nach § 5a Abs. 1 eingehalten hat.
(7) Der Kunde richtet seine Abläufe so ein, dass ein vorübergehender Ausfall des Dienstes keine unaufschiebbare Frist gefährdet — er kann Belege, die er jederzeit als PDF herunterladen kann, auch außerhalb des Dienstes vorhalten und im Notfall auf anderem Weg erstellen.
§ 4a KI-gestützte Funktionen
(1) Der Dienst setzt Sprachmodelle ein: für die Umwandlung von Sprache in Text, für die Umwandlung von Aufmaßen und Arbeitsberichten in Positionen, für das Auslesen von Eingangsrechnungen und alter Belege sowie für Hinweise zu Belegen und Exporten. Diese Ergebnisse sind maschinell erzeugt. Sie können trotz sorgfältiger Gestaltung fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein — etwa ein falsch verstandenes Wort, eine falsche Menge oder Einheit, ein unpassend zugeordneter Artikel, ein falsch gelesener Betrag oder ein unzutreffender Hinweis.
(2) Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung dieser Funktionen, nicht die inhaltliche Richtigkeit jedes einzelnen Ergebnisses. Unabhängig davon sichert er zu und setzt technisch um:
- Preise werden nie vom Sprachmodell erzeugt, sondern ausschließlich aus der Preisliste des Kunden übernommen (§ 2 Abs. 3);
- eine Position ohne Preis wird gekennzeichnet, und der Beleg kann nicht freigegeben werden, solange sie offen ist;
- kein Ergebnis eines Sprachmodells wird ohne ausdrückliche Freigabe durch den Kunden an seine Kundschaft versendet, als Beleg festgeschrieben oder an seine Steuerberatung übergeben (§ 2 Abs. 2).
(3) Der Kunde prüft jedes Ergebnis, bevor er es freigibt, versendet, verbucht oder an seine Steuerberatung weitergibt — insbesondere Positionen, Mengen, Beträge, Steuersätze und Empfänger. Fachliche und sicherheitsrelevante Beurteilungen, etwa zum Zustand einer Gas- oder Heizungsanlage, trifft ausschließlich die dafür fachkundige Person des Kunden; der Dienst dokumentiert sie, er trifft sie nicht.
(4) Mit der Freigabe macht sich der Kunde den Inhalt zu eigen. Gegenüber seiner Kundschaft, Behörden und sonstigen Dritten ist er für freigegebene Belege verantwortlich.
(5) Beruht ein Schaden darauf, dass der Kunde ein Ergebnis entgegen Absatz 3 ungeprüft oder trotz eines erkennbaren Fehlers freigegeben hat, haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Prüfung eingetreten wäre. § 8 Abs. 1 bleibt unberührt.
(6) Belege, die mit Hilfe eines Sprachmodells entstanden sind, tragen im Fuß des PDF einen Hinweis darauf (Art. 50 KI-Verordnung).
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben verantwortlich, die er oder seine Beschäftigten im Dienst hinterlegen oder importieren. Dazu gehören insbesondere Preisliste und importierte Artikeldaten, Aufschläge und Stundensätze, Betriebsangaben, Steuernummer und umsatzsteuerlicher Status, Nummernkreise, Bankverbindung sowie Anschriften, E-Mail-Adressen und Leitweg-IDs seiner Kundschaft. Der Anbieter übernimmt diese Angaben in Angebote und Rechnungen, ohne sie inhaltlich zu prüfen. Die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben — etwa ein falscher Preis, ein falscher Steuersatz oder ein Beleg an eine falsche Adresse — trägt der Kunde, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner eigenen Kundschaft, die er im Dienst verarbeitet. Der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird bei der Einrichtung des Betriebs gesondert in Textform geschlossen.
(3) Vor dem Versand einer Bewertungsanfrage holt der Kunde die Einwilligung der betroffenen Person ein und dokumentiert sie. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht:
- Personen ohne deren Einwilligung zu kontaktieren
- Werbung, Spam oder rechtswidrige Inhalte zu versenden
- Systeme des Anbieters zu überlasten, zu umgehen oder anzugreifen
- den Dienst Dritten außerhalb des eigenen Betriebs zugänglich zu machen
(5) Bei erheblichen Verstößen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Androhung zu sperren; bei Gefahr im Verzug auch ohne Androhung.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des Dienstes beruhen — insbesondere auf dem Versand einer Nachricht ohne die erforderliche Einwilligung, auf einer Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage oder auf rechtsverletzenden Inhalten. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 5a Datensicherheit und Datensicherung
(1) Der Anbieter schützt die Daten des Kunden durch technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, wie sie in § 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags beschrieben sind — insbesondere verschlüsselte Übertragung und Speicherung, Trennung der Betriebe in der Datenbank und tägliche Sicherungen — und entwickelt sie fort. Einen vollständigen Schutz gegen Angriffe Dritter gibt es nach dem Stand der Technik nicht; er ist nicht geschuldet.
(2) Der Kunde trägt seinerseits zur Sicherheit bei. Er
- schützt die Endgeräte, auf denen der Dienst genutzt wird, und insbesondere die E-Mail-Postfächer, in denen die Anmeldecodes ankommen — wer Zugriff auf ein solches Postfach hat, kann sich anmelden;
- entzieht ausgeschiedenen Beschäftigten den Zugang unverzüglich;
- teilt dem Anbieter einen Verdacht auf Missbrauch eines Zugangs unverzüglich mit;
- hinterlegt Zugangsdaten nur für ein Postfach, zu dessen Nutzung er berechtigt ist.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten treffen den Kunden. Unabhängig von der Archivierung im Dienst lädt er die freigegebenen Belege regelmäßig, mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres, herunter — etwa über die Zusammenstellung für die Steuerberatung — und bewahrt sie unabhängig vom Dienst auf.
(4) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Anbieter nach § 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung besteht ausschließlich aus einem monatlichen Betrag. Maßgeblich ist der Betrag, dem der Kunde bei Vertragsschluss nach § 3 Abs. 1 zugestimmt hat; er ist dort zusammen mit der Fassung dieser Bedingungen festgehalten. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben — die Einrichtung des Betriebs einschließlich Übernahme der Preisliste ist im monatlichen Betrag enthalten. Weitere Entgelte, insbesondere pro Zugang, pro Beleg oder pro Sprachnotiz, fallen nicht an.
(2) Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
(3) Der Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die laufende Vergütung wird im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
(4) Betriebe, die im Rahmen der Pilotphase aufgenommen wurden, behalten die dabei vereinbarte Kondition dauerhaft; eine spätere Anhebung des Standardpreises gilt für sie nicht. Im Übrigen wird eine Änderung des monatlichen Betrags nur wirksam, wenn der Kunde ihr in Textform zustimmt. § 11 gilt für den Wortlaut dieser Bedingungen, nicht für die Höhe der Vergütung.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist berechtigt, den Zugang zu sperren, und kann gesetzliche Verzugszinsen berechnen. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten zum Zweck des Exports bleibt für die Dauer der Sperrung auf Anforderung möglich.
(6) Eine unentgeltliche Testphase wird, sofern angeboten, einmalig pro Kunde gewährt.
§ 7 Daten des Kunden, Export und Aufbewahrung
(1) Die im Dienst gespeicherten Geschäftsdaten stehen dem Kunden zu. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes.
(2) Angebots- und Rechnungsdaten werden nach Freigabe unveränderlich archiviert, um den handels- und steuerrechtlichen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit zu genügen. Eine nachträgliche Änderung freigegebener Dokumente ist technisch ausgeschlossen; Korrekturen erfolgen über Storno und Neuausstellung.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden die Geschäftsdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung; die erzeugten Belege zusätzlich als PDF. Der Kunde hat hierfür 30 Tage ab Vertragsende Zeit. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten innerhalb von weiteren 30 Tagen und bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform. Ausgenommen sind Daten, für die den Anbieter selbst eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft; sie werden gesperrt und ausschließlich zu diesem Zweck aufbewahrt. Sicherungskopien werden nicht gesondert gelöscht, sondern laufen im Rahmen der im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Aufbewahrungsfristen aus. Die Einzelheiten regelt § 11 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter in den Fällen des Absatzes 2 nur bis zu dem Aufwand, der für ihre Wiederherstellung aus der letzten Sicherung nach § 5a Abs. 1 und aus den Belegen erforderlich ist, die der Kunde nach § 5a Abs. 3 vorhält.
(5) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung des Anbieters außerdem je Vertragsjahr auf die Höhe der im laufenden Vertragsjahr vom Kunden gezahlten Entgelte begrenzt.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach Absatz 2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. In den Fällen des Absatzes 1 gelten die gesetzlichen Fristen.
(7) Ein Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB), insbesondere eine Verletzung von § 4a Abs. 3, § 5 Abs. 1 oder § 5a Abs. 2 und 3, ist anzurechnen.
(8) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Widersprüchen in Fragen des Datenschutzes geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Bedingungen vor.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Es besteht keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (§ 6 Abs. 3: des Kalendermonats) kündigen. Eine im Voraus gezahlte Vergütung für den laufenden Monat wird nicht erstattet; für den Kunden bleibt der Dienst bis zum Monatsende nutzbar.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen § 5 vor.
(4) Kündigungen können in Textform per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse erfolgen.
§ 11 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.